Kosten teilen

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz gilt seit Anfang vergangenen Jahres. Die Folgen werden aber erst jetzt sichtbar: mit der Nebenkostenabrechnung für das zurückliegende Jahr. In dieser muss erstmals die CO2-Abgabe zwischen Mieter und Vermieter transparent aufgeteilt werden. Hierfür gibt es ein Zehn-Stufenmodell, das sich am energetischen Gebäudezustand orientiert. Die Angaben zum C02-Verbrauch finden sich auf den Abrechnungen der Energieversorger.

Vermieter müssen einen höheren Kostenanteil an der CO2-Abgabe tragen, je schlechter die Energiebilanz ihres Gebäudes ist. Darunter fallen ältere Häuser, in die kaum energetisch investiert wurde mit hohem Öl- oder Gasverbrauch. Das soll Vermieter motivieren zu modernisieren.

Bei einer hohen Energieeffizienz tragen hingegen die Mieter einen größeren Anteil der Abgabe. Es bedeutet, dass sie letztlich wenig zahlen müssen, da ein energetisch gutes Haus wenig fossile Brennstoffe verbraucht.

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