Darf der Vermieter einen Schlüssel behalten?

Grundsätzlich muss der Vermieter alle vorhandenen Schlüssel dem Mieter übergeben. Einen Schlüssel behalten darf er nur, wenn der Mieter das wünscht und ausdrücklich zustimmt. Diese Vereinbarung sollte dann im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden. Auch betreten darf der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nicht - tut er es trotzdem, begeht er Hausfriedensbruch. Natürlich kann es sinnvoll sein, einen Wohnungsschlüssel bei einer Person des Vertrauens (das kann durchaus auch der Vermieter sein) zu deponieren. Wie schnell hat man sich versehentlich ausgesperrt und ist froh, wenn man schnell und unbürokratisch die Wohnungstür wieder geöffnet bekommt. Oder im Fall eines Wasserschadens bei längerer Abwesenheit des Mieters. Auch dann kann es Gold wert sein, wenn eine
vertraute Person Zugang zur Wohnung hat und die Reparatur in die Wege leiten kann. Einen Anspruch darauf, einen Schlüssel zu behalten, hat der Vermieter aber in keinem Fall. Hat der Mieter zugestimmt, dass ein Schlüssel beim Vermieter bleibt, dann ist ein extrem gewissenhafter Umgang mit dem Schlüssel Pflicht. Wir empfehlen, den Schlüssel in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag zu deponieren, sodass eine unkontrollierte Verwendung unmöglich ist und die Benutzung wirklich auf Notfälle beschränkt bleibt. Denken Sie als Vermieter daran, dass man ansonsten schnell in Verdacht geraten kann, wenn beim Mieter eingebrochen wird, oder Gegenstände verloren gehen. Lassen Sie nicht zu, dass ein gutes Mietverhältnis sich durch einen Schlüsselstreit eintrübt.

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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55129 Mainz
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