Das richtige Vorgehen bei Baumängeln

Es ist sehr wichtig, dass man als Bauherr bei Mängelrügen selbst keine Fehler macht. Die Webseite „bauen.de“ rät zu folgendem Ablauf:

  1. Baumangel dokumentieren: Fotos machen, am besten Nahaufnahmen mit aufgelegtem Zollstock sowie Überblickfotos. Neutrale Zeugen oder gegebenenfalls einen Sachverständigen heranziehen.
  2. Mängelrüge: Die Mängelanzeige muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Als angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gelten in der Regel 14 Tage. Wichtig ist das genaue Datum anzugeben. Im Zweifelsfall sollte man einen Fachanwalt hinzuziehen.
  3. Geld zurückbehalten: Der Bauherr hat das Recht, einen angemessenen Teil der Handwerkerrechnung – etwa in zweifacher Höhe der Mängelbeseitigungskosten – einzubehalten, bis der Mangel behoben ist.
  4. Nachfrist setzen: Wird nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgebessert, ist als letzte Chance eine Nachfrist zu gewähren.
  5. Rechte wahrnehmen: Verstreicht auch die Nachfrist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Selbstvornahme: Man kann einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen, die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln ganz vom Vertrag zurücktreten. Falls es durch die verzögerte Fertigstellung zu finanziellen Verlusten oder Mehraufwendungen kommt – zum Beispiel Miete für eine Ersatzwohnung – kann Schadensersatz verlangt werden. 

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
Alte Mainzer Str. 3
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