Der Baumangel geht vor Gericht: Das selbstständige Beweisverfahren

Letzte Woche habe ich geschildert, wie ein Baumangel zu rügen ist. Reagiert das Bauunternehmen auch auf die Nachfrist nicht, kommt man üblicherweise nicht mehr um die juristische Auseinandersetzung herum und ein Anwalt sollte eingeschaltet werden. Er kann gemeinsam mit dem Bauherrn eine Schlichtung anstreben oder aber ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren. Bei dem Beweisverfahren handelt es sich um ein Verfahren, das bei Gericht beantragt werden muss – ohne, dass zuvor bereits Klage eingereicht worden wäre. Das Gericht beauftragt dann einen Gutachter.

Das selbstständige Beweisverfahren hat mehrere positive Effekte:

  • Beweise, beziehungsweise eine Sachlage, können gesichert werden.
  • Auf Basis des Gutachtens können sich die Parteien möglicherweise außergerichtlich einigen.
  • Geht der Fall vor Gericht, liegt bereits ein Gutachten vor, was den Prozess beschleunigen kann.
  • Der Fall ist bereits aktenkundig, die Verjährung etwaiger Ansprüche wird aufgeschoben.

Erst nach dem Abschluss des Beweisverfahrens kann die vollständige juristische Klärung des Mangelstreits und erst danach die Mängelbeseitigung durch Dritte erfolgen. Möglicherweise verliert man auf diesem Weg folglich sehr viel Zeit und verhindert womöglich den weiteren Baufortschritt. Diese unausweichlichen Nachteile muss man leider in Kauf nehmen, was eine außergerichtliche Vergleichslösung in vielen Fällen attraktiv macht. 

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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55129 Mainz
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