Die anstehende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) - 2. Teil

Die ersten 4 Punkte der Überarbeitung des BauGB habe ich letzte Woche schon kurz aufgeführt.
Weitere Punkte sind:

Musikclubs bilden zukünftig eine eigene Nutzungskategorie um den Gemeinden die planerische Sicherung der Clubs zu erleichtern.

Der Umwandlungsschutz, der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt erschwert, wird bis Ende 2027 verlängert.

Fristen für die Bauleitplanung sollen die Aufstellung der Bebauungspläne beschleunigen und die Planungszeit von mehreren Jahren auf in der Regel 12 Monate verkürzen.

Umweltprüfung und -bericht werden leicht in Umfang und Prüftiefe reduziert.

Die Innovationsklausel soll es ermöglichen, dass veraltete Bebauungspläne schneller aktualisiert werden können. 

Die Bekanntmachungen zu Flächennutzungs– und Bebauungsplänen können zukünftig auch digital veröffentlicht werden.

Die Stärkung der Klimaanpassung ermöglicht es Gemeinden auch im Innenbereich, wo es keinen Bebauungsplan gibt, klimatisch wirksame Maßnahmen wie Versickerungsanlagen oder Gründächer anzuordnen.

Das Pflanz– und Maßnahmengebot sorgt dafür, dass die Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen nicht mehr von der Behörde vor Ort überprüft wird, sondern zukünftig aktiv vom Bauherren angezeigt werden muss.

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