Die anstehende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) - Teil 1

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat seinen Referentenentwurf
für die Modernisierung des BauGB in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Darin sind die folgenden Neuerungen und Vereinfachungen vorgesehen:

Aufstockungen sollen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten erleichtert werden, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall.

Innenentwicklung soll vereinfacht werden, d. h. die Nachverdichtung z. B. in zweiter Reihe bei großen Grundstücken oder Höfen soll leichter möglich werden, auch wenn sie nicht dem bisherigen Charakter eines Quartiers entspricht. Hier liegt großes Konfliktpotential.

Der Soziale Flächenbeitrag soll es Städten und Gemeinden bei Baulandumlegungen leichter ermöglichen, Flächen für Sozialen Wohnungsbau bereitzustellen, indem die Grundstückseigentümer statt einen Wertausgleich in Geld zu zahlen, Teilflächen abgeben.

Die kommunalen Vorkaufsrechte sollen ebenfalls gestärkt werden, in dem die Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft einem Kaufvertrag gleichgestellt wird und damit der Vorkauf auch bei Share-Deals durch die Gemeinde ermöglicht wird.

Nächste Woche werde ich die weiteren Regelungen des novellierten BauGB darlegen.

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