Eine erste Einschätzung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die bisher bekannt gewordenen Details des neuen GEGs versprechen eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Erfreulich ist, dass die Regelungen des neuen GEG erst Rechtskraft erlangen sollen, wenn die Wärmeplanung der Kommunen abgeschlossen ist. Dies muss spätestens 2028 der Fall sein und bis dahin können auch noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Man gewährt somit eine längere Übergangsfrist und vermeidet vor allem, dass die Immobilieneigentümer Wärmepumpen einbauen müssen, ohne wirklich zu wissen, ob nicht schon bald ein städtisches Nah- oder Fernwärmenetz, womöglich noch mit Anschlusszwang, völlig neue Voraussetzungen schafft und hohe private Investitionen vernichtet. Eigentlich eine logische und selbstverständliche Voraussetzung jeder individuellen Planung zur Wärmewende. Des Weiteren ist im GEG nun auch die grundsätzliche Höhe der Förderung enthalten, sodass zumindest eine grobe Abschätzung der finanziellen Folgen des GEG für jeden Eigentümer möglich wird. Als überflüssiger bürokratischer Unfug und sinnloser Kostenfaktor erscheint dagegen die Beratungspflicht für jeden, der nach Verabschiedung des GEG noch eine Öl- oder Gasheizung einbauen möchte. Energieberater besitzen keine Glaskugel, mit der sie die zukünftige Preisentwicklung der unterschiedlichen Energieträger erkennen könnten. Das gelingt der Kirmeswahrsagerin Ihres Vertrauens besser – bei geringerem Honorar. 

            

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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55129 Mainz
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