Die geplante Sanierungspflicht der EU

Wenn Sie das geplante Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung als dilettantisch und ideologisch empfunden haben, dann schauen Sie sich bitte die geplanten Regelungen der EU zur Sanierung des Gebäudebestandes an. Die Belastungen durch diese Gesetze können gigantisch werden. Ab 2030 sollen sämtliche Gebäude in der EU der Energieeffizienzklasse E entsprechen und nur 3 Jahre später schon der Effizienzklasse D. Bis 2050 verlangt die EU dann die Klimaneutralität des Gesamtbestandes. Um das zu erreichen, müssten in Deutschland die Sanierungsinvestitionen von heute ca. 50 Mrd. mindestens auf über 180 Mrd. angehoben, also mehr als verdreifacht werden. Mit Sicherheit wird das die Kapazitäten der Bauwirtschaft überfordern und vor allem den Großteil der Eigentümer gerade der ältesten und energetisch schlechtesten Immobilien finanziell ruinieren - zumindest in Deutschland, wo die Einstufung der Effizinzklassen am strengsten ausfällt. Vergleicht man die Werte der Effizienzklasse D in Deutschland mit denen unseres Nachbarn Frankreich wird deutlich, wie unterschiedlich die Auswirkungen der europäischen Sanierungspflicht sind. Die Effizienzklasse D reicht in Deutschland bis 130 kWh/m²*a, in Frankreich aber bis 230 kWh/m²*a. Was in Frankreich als erfolgreich saniert gilt, ist in Deutschland ein klarer Sanierungsfall. Die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen der geplanten Sanierungspflicht auf die Eigentümer in Deutschland und Frankreich liegen auf der Hand.

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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55129 Mainz
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