Viele Vermieter stecken in einer Klemme: Die Versorger haben die Vorauszahlungen erhöht, die Mieter zahlen aber weiterhin die bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen.
Kann ein Vermieter einfach die Nebenkosten erhöhen?
Nein, eine Erhöhung ist nur erlaubt, wenn eine vorangegangene Abrechnung ergeben hat, dass die Vorauszahlung zu niedrig war. Die Ankündigung des Versorgers die Preise zu erhöhen, sorgt nicht automatisch dafür, dass auch der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen kann.
Darf der Vermieter die Raumtemperatur absenken?
Die Bundesnetzagentur schlägt vor, die Mindesttemperatur für Mietwohnungen abzusenken und z. B. nachts auf 17° zu begrenzen. Da eine gesetzliche Regelung fehlt, wurde die Mindesttemperatur in der Vergangenheit durch einschlägige Gerichtsurteile festgelegt. Diese Urteile sehen eine Temperatur tagsüber von 20° bis 22° vor. Nachts sollte die Raumtemperatur nach Ansicht der meisten Richter 18° nicht unterschreiten. Wer weiter absenkt, wandelt in einer rechtlichen Grauzone und riskiert Mietkürzungen. Auch außerhalb der Heizperiode, wenn 3 Tage hintereinander die Außentemperaturen unter 12° liegt, muss geheizt werden, sonst liegt ein Mietmangel vor.
Darf die Warmwasserversorgung eingeschränkt werden?
Nein, das ist nicht gestattet. Dem Mieter muss jederzeit warmes Wasser zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, besteht ein Mietmangel und das Recht zur Mietkürzung.
Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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