Hausverkauf und bestehendes Mietverhältnis - Was Sie beachten müssen!

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie übernimmt der neue Eigentümer bereits bestehende Mietverhältnisse unverändert.

Vermietete Immobilien lassen sich in der Regel daher schwerer verkaufen als freie Immobilien.

Wer eine vermietete Immobilie verkaufen möchte, der muss sich mit seinem aktuellen Mieter absprechen. Vermieter bzw. deren Makler sind berechtigt, die Wohnung für eine Besichtigung zu betreten. Es gibt aber Rahmenbedingungen, welche vom Gesetzgeber festgelegt wurden:

  • Besichtigungen sind zu angemessenen Tageszeiten durchzuführen: zwischen 10 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 16 Uhr und 18 Uhr.
  • Nur in Ausnahmefällen sollten Besichtigen an Sonn- oder Feiertagen stattfinden.
  • Als Vermieter müssen Sie die Urlaubszeiten Ihres Mieters berücksichtigen.
  • Als Vermieter müssen Sie einen Besichtigungstermin mindestens 24 Stunden vorher bei Ihrem Mieter ankündigen und sich diesen auch bestätigen lassen. Im besten Fall sollten Sie den Termin jedoch rund 14 Tage vorher ankündigen. 

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Alle Fragen in Bezug auf Immobilienthemen werden stets mit Erfahrung, Kompetenz und Vertrauen beantwortet. 

Ben Taieb
BTI Immobilien Darmstadt
Adelungstraße 24
64283 Darmstadt
Tel: 06151/7870900
www.immobilien-darmstadt.de


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