Wer eine Mietverwaltung beauftragen möchte, sollte sich die einzelnen Leistungen genau ansehen. Denn die Angebotspakete sind nicht einheitlich, sondern werden von jeder Mietverwaltung selbst definiert. Bei einem Angebot einer Mietverwaltung gilt es daher, genau zu vergleichen, welche Leistungen für welche Kosten geboten werden.
Zu den Hauptaufgaben einer Mietverwaltung gehören u.a.:
- Neuvermietung
- Wohnungsübergaben
- Kontrolle der Mieteingänge
- Abrechnung der Nebenkosten
- Überwachung der Hausordnung
- Beauftragung eines Hausmeisters
Bei der Kündigung gilt es zwischen der WEG-Verwaltung und der Mietverwaltung zu unterscheiden. Bei einer externen Verwaltungsfirma richten sich die Kündigungsbedingungen nach den vertraglichen Vereinbarungen. Meist werden Verträge für ein Jahr geschlossen, die mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden können.
Handelt es sich um die Mietverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, so muss zunächst die Abberufung des Verwalters erfolgen. Dies ist jedoch nur aus einem wichtigen Grund möglich. Etwa bei einem groben Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.
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Ben Taieb
BTI Immobilien Darmstadt
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