Tauscht ein Vermieter die Rauchwarnmelder in einer Mietwohnung aus, so ist das - anders als bei der erstmaligen Installation - grundsätzlich keine Modernisierung. Deswegen darf der Vermieter dafür auch nicht die Miete erhöhen. Das gelte auch dann, wenn der Vermieter zunächst lediglich Miet-Rauchwarnmelder eingebaut hatte und mehrere Jahre später gekaufte Melder einbaut. Dafür darf er keine Modernisierungsmieterhöhung erheben (hier ging es um 79 Cent monatlich). Eine Erneuerung vorhandener Geräte ist keine Modernisierungsmßnahme; dies jedenfalls dann, wenn damit - wie hier - keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist.
(BGH, VIII ZR 213/21)
Stephan Trautmann
Trautmann-Immobilien e.K.
info@trautmannimmobilien.de
www.trautmannimmobilien.de
06132–79 09 70
Grundstraße 85a
55218 Ingelheim
55218 Ingelheim
Kaufpreis
Zimmer
Fläche
55218 Ingelheim
Kaufpreis
Zimmer
Fläche
55270 Schwabenheim
Kaufpreis
Zimmer
Fläche
55218 Ingelheim
Kaltmiete, zzgl. NK
Zimmer
Fläche
55218 Ingelheim
Kaltmiete, zzgl. NK
Zimmer
Fläche
55218 Ingelheim
Kaltmiete, zzgl. NK
Zimmer
Fläche
55218 Ingelheim
Kaltmiete, zzgl. NK
Zimmer
Fläche
55268 Nieder-Olm
Kaufpreis
Zimmer
Fläche