Photovoltaik im Denkmalschutz

Immer mehr Bundesländer haben in den letzten beiden Jahren auch den Einsatz von Photovoltaikanlagen an denkmalgeschützten Bauten im Rahmen der gewünschten Energiewende erleichtert. Vorreiter war 2021 das grünregierte Baden-Württemberg, 2022 haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen nachgezogen. Auch unser Nachbar Hessen hat die Erleichterung für Eigentümer von Denkmälern umgesetzt. In Rheinland-Pfalz gibt es sie allerdings noch nicht. Gemäß § 62 der rheinland-pfälzischen Bauordnung sind Solaranlagen auf und an Gebäuden landesweit genehmigungsfrei – außer wenn sie auf oder an Kulturdenkmälern oder auch nur in der Nähe von Natur- und Kulturdenkmälern errichtet werden sollen. In der Praxis bedeutet dies, dass Photovoltaikanlagen auf Denkmalen und in deren Nachbarschaft einer Genehmigung nach Landesbauordnung und Denkmalschutzgesetz bedürfen. In jedem Einzelfall ist ein Bauantrag zu stellen und die Zustimmung der Denkmalfachbehörde einzuholen. Auch ein Nachweis des Brandschutzes und der Standsicherheit kann im Zuge der Genehmigung verlangt werden – alles bürokratische Hürden, die andere Hausbesitzer nicht mehr überspringen müssen. Warum ist in Kastel möglich, was in Gonsenheim den Amtsschimmel zum Wiehern bringt? Führt die Theodor-Heuss-Brücke in Mainz tatsächlich nicht nur nach Hessen, sondern auch in die Denkmalschutz-Anarchie? Manchmal lohnt der Blick über den Rhein eben doch.

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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