Reservierungsgebühren

In den vergangenen Jahren war es bei vielen Maklern üblich, dass für die Reservierung einer Immobilie eine Reservierungsgebühr verlangt wurde. Hat sich der Kunde dann gegen den Kauf entschieden, war das Geld in der Regel verloren. Nur deshalb konnte sie vom BGH überprüft werden. Der vorsitzende Richter wies bei der Urteilsverkündung darauf hin, dass die Kaufinteressenten zwar ein gewisses Interesse an der Reservierung der Immobilie hätten. Eine solche Vereinbarung mit dem Makler lasse aber das Recht des Grundstückeigentümers unberührt. Dieser könne sich trotzdem entscheiden, an jemand anderen - oder auch gar nicht mehr zu verkaufen. Der BGH bleibt damit seiner Linie treu, denn 2010 hatte der BGH schon einmal über eine Reservierungsgebühr entschieden und die entsprechende Vereinbarung für unwirksam erklärt. Damals stand die Klausel direkt im Maklervertrag. Sie deshalb in den vergangenen Jahren eine solche Reservierungsgebühr bezahlt haben, ohne dass es zum Kauf kam, können Sie nun juristisch prüfen lassen, ob Sie einen Rückzahlungsanspruch haben. SENGER Immobilien hat übrigens noch nie Reservierungsgebühren von Kaufinteressenten verlangt.

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
Alte Mainzer Str. 3
55129 Mainz
Telefon 06131 - 329 5245
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