So ist die maximale Förderhöhe einer Wärmepumpe zwar mit 70 % deutlich höher als die derzeitige mit 40 %. Die geförderte maximale Investitionssumme wurde aber von 60.000 € auf 30.000 € glatt halbiert. Bei größeren Sanierungen können weitere 60.000 € gefördert investiert werden. Hier bleiben die Bedingungen (15 % + 5 % bei einem Sanierungsplan) unverändert.
Kompliziert wird die Förderung bei Mehrfamilienhäusern. Hier gilt für die erste Wohnung weder 30.000 € als maximale geförderte Investitionssumme, für die Wohnungen 2 - 6 liegt sie bei 15.000 € und ab der 7. Wohnung bei 8.000 €. Leider ist noch völlig unklar, wie die Fördersitution in klassischen WEG-Anlagen mit selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern aussieht, da hier ja ganz unterschiedliche Zuschusshöhen gelten. Dies muss noch im parlamentarischen Verfahren geklärt werden. WEG-Verwalter waten mit Spannung auf die Lösung dieser Frage. Generell gilt, dass die Heizungsmodernisierung mit max. 50 Cent pro m² Wohnfläche auf die Kaltmiete umgelegt werden kann. Bei einer weitergehenden Modernisierung auch max. 3 €, was die großen Wohnungsunternehmen und die Verbände der Wohnungswirtschaft bei Sanierungskosten von ca. 1.500 €/m² aber als nicht kostendeckend betrachten. Sicher scheint deshalb zu sein, dass das neue GEG die Investition in Immobilien eher bremsen als fördern.
Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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