… ist notwendig, wenn die Kamera auch Bereiche außerhalb des eigenen Grundstückes aufnimmt. Das Amtsgericht Bad Iburg hat entschieden, dass der Eigentümer einer Doppelhaushälfte seine eingesetzte Kamera entfernen muss, auch wenn die Aufnahmen der sensiblen nachbarschaftlichen Bereiche verpixelt werden sollten. Für das Gericht war nicht entscheidend, ob eine tatsächliche Überwachung stattfand. Allein die theoretische Möglichkeit, dass die Nachbarn aufgenommen, erkannt und die Aufnahmen gespeichert werden, reichte dem Gericht aus, der Unterlassungsklage der Nachbarn stattzugeben. Für das Gericht war klar, dass eine solche Kamera die Persönlichkeitsrechte der von der möglichen Überwachung betroffenen Personen verletzt. Es verlangte deshalb, die Ausrichtung des Kameraobjektivs so zu ändern, dass nachbarliche und öffentliche Bereiche nicht mehr überwacht würden bzw. wenn das nicht möglich wäre, die Kamera komplett zu beseitigen.
Es empfiehlt sich deshalb bei der Montage von Überwachungskameras immer sehr sorgsam vorzugehen und den Überwachungsradius der Kameras zu überprüfen. Am besten lässt man die Montage von verantwortungsbewussten Montagefirmen vornehmen – dann muss man keinen Ärger mit den Nachbarn oder vorbeilaufenden Passanten befürchten.
Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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