Statt der linearen Abschreibung bei Immobilien ab dem Bj. 2023 soll das Wachstumschancengesetz eine degressive Abschreibungsmöglichkeit für neugebaute und neuerworbene Wohngebäude und Wohnungen bieten. Hierfür schlägt das Bundeskabinett eine Abschreibung von 6 % auf die getätigten Investitionen vor. In den Folgejahren können dann jeweils 6% auf die verbliebenen Restwerte geltend gemacht werden. Was bringt das dem umworbenen Investor? Bei einem Investitionsvolumen von 400.000 könnte man im ersten Jahr statt 12.000 die doppelte Summe, nämlich 24.000 abschreiben. Im 2. Jahr könnten 22.560 abgeschrieben werden (6%vom Restwert 376.000), im 3. Jahr 21.206 (6%von 353.440) usw. Durch die höhere Abschreibung erhofft man sich eine deutliche Verbesserung der Rendite von vermieteten Häusern und Wohnungen und eine Steigerung der Investitionsbereitschaft in Neubau und Sanierung des Bestandes. Die Geltungsdauer des Gesetzes und damit die Verbesserung der Investitionsbedingungen soll vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2029 dauern. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden, die Regelung gilt also nicht für Restanten und Ladenhüter. Das Gesetz soll bis Ende 2023 in Bundestag und Bundesrat beraten und im Anschluss beschlossen werden. Tatsächlich könnte das Wachstumschancengesetz die zur Zeit fast komplett heruntergefahrene Neubautätigkeit wiederbeleben und auch wertvolle Impulse für die weitere energetische Sanierung des Bestandes bringen.
Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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