Der Verkauf liegt hoffentlich erfolgreich hinter Ihnen. Kommen wir deshalb zum letzten Schritt 11: Zahlung des Kaufpreises und Übergabe. In der Regel wird im Kaufvertrag die Übergabe Zug um Zug vereinbart. Das heißt, dass die Übergabe erfolgt, nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde. Als Verkäufer sollten Sie deshalb darauf bestehen, dass der vollständige Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, wenn Sie die Schlüssel zur Immobilie übergeben. Die Übergabe protokollieren Sie am besten in einem Protokoll. Schreiben Sie auf, wann und in welchem Zustand Sie die Immobilie übergeben haben. Notieren die Zählerstände Strom, Wasser, Gas bzw. die der Heizkostenverteiler oder des Wärmemengenzählers. Auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollten Sie festhalten, am besten mit Fabrikat und Schlüsselnummer, soweit vorhanden. Übergeben Sie auch alle zur Immobilie gehörenden Unterlagen, wie z. B. Pläne, Gebäudeversicherung oder Rechnungen. Bitte vergessen Sie auch nicht, den Notar zu informieren, dass Sie den Kaufpreis erhalten haben. Erst dann wird er die Umschreibung der Immobilie veranlassen.
Ich hoffe, die kleine Beschreibung der 11 Grundsätze hilft Ihnen auch in der heutigen, schwieriger gewordenen Zeit, zu einem erfolgreichen Verkauf. Ich freue mich aber auch sehr, wenn Sie den Verkauf Ihrer wertvollen Immobilie in unsere erfahrenen Hände legen.
Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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