Es handelte sich um ein erschlossenes Grundstück mit insgesamt 329 m² in schöner, ruhiger Hanglage im Mühltal. Eine Bebauung ist nach § 34 BauGB möglich (Nachbarschaftsbebauung). Es wurde eine Bauvoranfrage beim Bauamt Darmstadt-Dieburg gestellt, diese liegt jedoch schon einige Jahre zurück. Nach damals vorliegendem Bescheid kann ein Einfamilienhaus gebaut werden, 2-geschossig mit Satteldach, aber ohne Kniestock (Vorgabe Denkmalschutz) In der unmittelbaren Nachbarschaft steht ein Denkmalschutzensemble. Daher sind alle Bauvorhaben mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. PROVISION: Der Erwerber zahlt eine Provision in Höhe von 6 % zuzügl. gesetzl. MwSt. auf den Kaufpreis an die Firma Kleinsteuber Immobilien GmbH. SONSTIGE ANGABEN: Angebote nur für den Empfänger selbst bestimmt. Weitergabe an Dritte nicht gestattet, anderenfalls Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. ANGEBOTE FREIBLEIBEND - UNVERBINDLICH - IRRTUM - AUSLASSUNGEN - ZWISCHENVERWERTUNG vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von Dritten stammen und von uns weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit überprüft worden sind.
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