Äußerst seltene Gelegenheit eine erstklassige Büroeinheit in diesem herrschaftlichen repräsentativen Kulturdenkmal Palazzo anzumieten. Verfügbar ist eine beeindruckende Gewerbeeinheit mit rd. 150 m² und effizienter Raumaufteilung im dritten Obergeschoss des Hauses mit grandiosem Fernblick über Mainz zum 01.07.2023. Aufgeteilt ist dieser nichtalltägliche Mietbereich in der Kombination von Großraum und kleinteiliger Struktur gemäß Anlage Grundrissplan. Eine Veränderung der Raumaufteilung ist vorstellbar (max.5- 6 Einzelräume). Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über den schicken Eingangsbereich im Erdgeschoss und ab dem Hochparterre über die Eingangshalle erreichen Sie die oberen Etagen mit dem modernen Personenaufzug (hofseitig verglast), oder über das geräumige Treppenhaus. Auf der Mietetage angekommen erschließen sich über die großzügige zentral gelegene Empfangssituation sämtliche Büroräume. Besonderes Highlight ist der nach Absprache nutzbare Dachgarten des Gebäudes. Es bietet sich ein äußerst angenehmes Raumgefühl, schicke und helle Räume, ideale Arbeitsbedingungen und top repräsentativer Charakter! Ein PKW-Stellplatz kann in der hauseigenen Tiefgarage angemietet werden Weitere Details erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler in Mainz!
Sehr hochwertige Ausstattung: u.a. Personenaufzug, Fußbodenheizung, Granit und Teppichböden, 3 - Fach Holzisofenster, Holztüren, hofseitig kann ein Teil des Dachgartens genutzt werden, 1 sanitäre Einrichtung, Parkgarage etc
Top zentrale Innenstadtlage in unmittelbarer Altstadtnähe mit Domblick unterhalb der Zitadelle und fußläufig zum Mainzer Südbanhof gelegen. Haus eigene Stellplätze in der Tiefgarage und ideale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Außerdem Parkkapazitäten in öffentlichen Parkäusen im umliegenden Umfeld. Sehr gutes historisches Umfeld und ideale Erreichbarkeit!
Denkmalschutzobjekt, kein Energieausweis vorhanden! Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss des Maklervertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dieser Hinweis dient ausschließlich als Vorabinformation!
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt 1460 - vielen Dank!