Erstklassige sehr moderne Ladenflächen in hoch frequentierter 1 A - Lage der Mainzer Fußgängerzone gelegen. Diese Gewerbeflächen sind vor wenigen Jahren komplett neu ausgebaut worden und dienten für einen nur sehr kurzen Zeitraum als Kundendienstbüro einer Bankenfiliale. Ideale Werbewirksamkeit durch große (ca. 15 Meter) breite Schaufensterfront. Diese schicken, äußerst hochwertig u.a. mit Klimatisierung und Lüftung ausgestatteten Ladenflächen haben einen ebenerdigen Zugang über die Mitte mit faltbarem Windfang - vormals SB Zone – und zwei separaten mittels Bürosystemwänden abgetrennten Büroräumen. Im Erdgeschoss unmittelbar angrenzend befinden sich ein Lager, Tresor- und Technikraum. mittels interner Treppe gelangen Sie in den oberen Mietbereich. Hier sind ein Personal-/ Büroraum mit Teeküche, zwei moderne sanitäre Einrichtungen ein kleines Büro und ein Putzraum zugehörig. Flächen im EG rd. 155 m² im 1. OG rd. 61 m² ohne Verkehrsflächen. Freistellung per sofort! Einen Flächengrundriss erhalten Sie auf Anfrage! Weitere Details erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler in Mainz. Weitere Mietangebote unter www.pfeifer-immo.de
große Schaufensterflächen faltbarer Windfang Klimatisierung Lüftung Bürosystemwände zwei moderne sanitäre Einrichtungen Netzwerkverkabelung KAT 7 Bürobereich und Teeküche im 1. OG.
Beste Geschäftslage in der Mainzer Innenstadt mit größtmöglicher Passantenfrequenz am Gebäude. Idealer und äußerst werbewirksamer Standort mit zwei großen Schaufensterflächen. Diese Liegenschaft befindet sich ind unmittelbarer Nähe zu sämtlichen Bushaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und in zwei Minuten zum fußläufig zum Marktplatz gelegen. Durch die Passantenströme bietet sich ein riesiges Potential an Kundenklientel! Benachbartes Mieterklientel: Douglas, S. Oliver, Betty Barclay, Müller Drogerie, Galeria Kaufhof, Kaarstadt, WMF, Nordsee, C & A, Tchibo etc
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Belehrungen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss des Maklervertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dieser Hinweis dient ausschließlich als Vorabinformation!
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt 1006 - vielen Dank!