Zum Verkauf steht eine gut geschnittene zwei Zimmer Wohnung in guter Zornheimer Lage. Die Eigentumswohnung liegt im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Das Haus steht gut da, die Eigentümer haben die Fenster erneuert, die Fassade mit einem Vollwärmeschutz gedämmt und erst vor 2 Jahren sind alle Wasserleitungen sowie die Elektroleitungen erneuert worden. Insgesamt stehen Ihnen ca. 58m², verteilt auf zwei Zimmer, Küche, Bad, Abstellkammer und Balkon zur Verfügung. Die Küche ist komplett ausgestattet, hat helle Bodenfliesen und einen kleinen Essplatz, an dem man gemütlich essen kann. Das Wohnzimmer ist hell und freundlich, von hier haben Sie Zugang zum Balkon. Auch hier ist genügend Platz einen Tisch und zwei Stühle zu stellen, um gemütlich den Tag mit einem Blick ins Grüne ausklingen zu lassen. Auch das Schlafzimmer gegrüßt Sie hell und freundlich durch ein großes Fenster, hat aber trotzdem genügend Stellflächen. Beide Wohnräume sind mit einem Laminatboden ausgestattet. Das Bad ist komplett gefliest und verfügt über eine Badewanne. Ein kleiner Abstellraum macht die Wohnung komplett. Selbstverständlich steht Ihnen auch ein Kellerraum zur Verfügung. Einen Stellplatz für Ihr Auto wird für 10,00 € monatlich von der Eigentümergemeinschaft gemietet, dieses Geld ist in den angegebenen Nebenkosten enthalten und fließt in die Rücklagen für den Werterhalt des Hauses.
Ruhig gelegen, aber dennoch gut zu erreichen. Die Stadtbushaltestelle ist nur 2 Fußminuten entfernt. Zornheim liegt ca. 8 km südlich von Mainz, in zentraler rheinhessischer Lage. Eine direkte Anbindung an die Landeshauptstadt erfolgt über die A63 im Westen und über den Stadtbus. Hier erleben Sie ein vielfältiges kulturelles Leben mit einem hohen Freizeitangebot.
Provisionshinweis 3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) regelmäßig jeweils 3% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Ab dem 01.01.2021 gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit beträgt die Courtage für jede Partei 3,57% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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