Das Appartement ist seit 1983 an eine alleinstehende Dame vermietet. Die Mieteinnahmen belaufen sich auf € 385,-/ mtl. zzgl. Nebenkosten. Das Haus selbst ist 1973 erbaut worden und befindet sich in einem gepflegten Zustand. Das Appartement befindet sich im Hochparterre des Hauses. Nach Betreten der Wohnung erwartet Sie ein kleiner Flur mit Platz für die Garderobe. Der helle, freundliche Wohn-, Schlafraum hat eine große Fensterfront mit Ausgang zum Balkon und mit Blick ins Grüne. Eine separate Nische bietet Platz für eine kleine Küche. Ein Wannenbad macht das Appartement komplett. Im Keller des Hauses gibt es einen Wasch- und Trockenraum und zu der Wohnung gehört natürlich auch ein eigener Kellerraum. Die Wohnung befindet sich weitestgehend im Zustand des Baujahres, die Mieterin möchte gerne in der Wohnung wohnen bleiben und erwartet keine Renovierungen. Sie suchen eine solide Anlage ohne viel Aufwand, dann verpassen Sie nicht dieses Angebot.
Das vermietete Appartement befindet sich in ruhiger, dennoch zentraler Lage von Wiesbaden Biebrich. Von hier erreichen Sie in nur wenigen Minuten die Autobahn A66. Mit dem Bus sind Sie schnell in der Wiesbadener Innenstadt. Wiesbaden-Biebrich, ein lebendiger und selbstbewusster Teil Wiesbadens, ist mit seinen 39.000 Einwohnern der größte Stadtteil der hessischen Landeshauptstadt. Das breite gastronomische Angebot sowie die vielen Dienstleistungsangebote, Einkaufsmöglichkeiten und die attraktive Lage am Rhein machen Biebrich zu einem beliebten Wohnort, der nur fünf Kilometer südlich des Stadtzentrums entfernt ist.
Provisionshinweis 3.57 % inkl. gesetzl. MwSt. Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Courtage beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) regelmäßig jeweils 3% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Ab dem 01.01.2021 gilt die Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit beträgt die Courtage für jede Partei 3,57% einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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