Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Courtage einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.
Die Nutzung des kleinen Geschäftshauses ist wie folgt: Im EG ist der Laden, im OG befinden sich zwei Räume, die als Lager genutzt werden, im darüber liegenden OG ist ein weiter Raum und der Speicher. Insgesamt hat das Gebäude einen Renovierungs- und teilweise Sanierungsstau. Es wird jemand gesucht, der die Möglichkeit hat, dieses hübsche kleine Anwesen, im Zentrum der Stadt, zu modernisieren und doch den eigentlichen Charme zu erhalten. Das Objekt besteht aus zwei Grundstücken. Grundstück 1 ist mit dem Objektbestand vollständig bebaut. Grundstück 2 ist unbebaut. Da wir hier eine innerstädtische Lage, mit historischem Bestand haben, sind Vorgaben der Denkmalschutzbehörde zu beachten. Wir werden Ihre Anfrage innerhalb von 1 - 2 Arbeitstagen beantworten.
- 3 Etagen - Ladengeschäft in der Fußgängerzone - Renovierungsstau - erhaltene historische Gewerke Grundstück 1: 44 m² Grundstück 2: 158 m²
Ladengeschäft in der Fußgängerzone von Grünstadt. Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe auf dem Luitpoldplatz.
Gerne zeigen wir Ihnen das Objekt unter Einhaltung der durch die Corona-Pandemie erforderlichen AHA-Regeln und aktuellen Vorgaben. Wir bitten Sie, bei Ihrer Anfrage die VOLLSTÄNDIGE Adresse und Telefonnummer anzugeben, da wir diese Angaben aus rechtlichen Nachweisgründen festhalten müssen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollten die Angaben nicht vollständig sein, können wir Ihnen leider nicht die gewünschten Unterlagen zukommen lassen. Der Versand erfolgt vorzugsweise per E-Mail. Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Haftungsausschluss: Alle Angaben haben wir vom Eigentümer erhalten. Für deren Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen. Einen Zwischenverkauf behält sich der Eigentümer ausdrücklich vor.
C & W Immobilien GmbH
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