Der Mieter zahlt im Erfolgsfall an die Firma Michael Pfeifer-Immobilien eine Nachweis-/ Vermittlungsprovision in Höhe von 3,57 Monatsgrundmieten einschl. 19% Mehrwertsteuer. Die Provision errechnet sich aus der vertraglich festgelegten, monatlichen Kaltmiete.
Neuvermietung einer rd. 159 m² großen Laden-/ Ausstellungsfläche im Erdgeschoss eines sehr gepflegten Ärztehauses. Aktuell wird dieser hochwertige Mietbereich als Handelsfläche genutzt. Die ebenerdige Erschließung dieser Gewerbefläche erfolgt über den Haupteingang des Zugangs zum Ärztehaus. Werblich können Sie sich auf den großen Schaufensterflächen darstellen. Die klimatisierten Ladenflächen sind für viele Branchen ideal nutzbar. Aktuell ist die helle Ladenfläche im vorderen Bereich überwiegend als Großraum gestaltet. Im hinteren Bereich - unterhalb der Glaskuppel - sind aktuell 4 Behandlungskabinen abgetrennt. Außerdem zugehörig ist eine kleine Teeküche, ein Lager und eine sanitäre Einrichtung. Ein Stellplatz kann auf dem Innenhof angemietet werden. Weitere Details erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler in Mainz.
-Klimatisierung -ebenerdiger Zugang -Parkett -Glaskuppel Weitere Details erfahten Sie auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler!
Hoch frequentierte und prominente Fußgängerlage in der Mainzer Innenstadt mit sehr gutem nachbarschaftlichem Umfeld. Sehr beliebte und äußerst werbewirksame Lage in der Mainzer Innenstadt direkt gegenüber dem "Proviantamt" gelegen. Sie erreichen die Liegenschaft bequem zu Fuß, unmittelbar angebunden an den öffentlichen Nahverkehr über den Schillerplatz oder aber auch mit dem PKW im gegenüberliegenden Parkhaus. Weitere Mieter in der Nachbarschaft u.a. Marccain, Moos Herrenausstatter, Juwelier Willenberg, Wirth Kinderladen, Rölo Wohnart als Nutzer der Handelsflächen in den Mietbereichen im EG. Ansonsten überwiegend solide Büro-und Praxisflächen in den oberen Etagen der umliegenden Geschäftshäusern.
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Belehrungen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss des Maklervertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dieser Hinweis dient ausschließlich als Vorabinformation!
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt 1405 - vielen Dank!