Sie sind schon lange auf der Suche nach einem schönen Gartengrundstück in einen Umweltschutzgebiet. Dann wird dieses Gartengrundstück passen. - Es ist kein Bauland und darf nicht bebaut werden!!! Sie wollen sich maximal erholen- in dieser Ruhe mit ein bisschen wilder Natur, wird es gelingen!!! Das Gartengrundstück wird noch teilweise hergerichtet. Das Grundstück liegt in Wiesbaden- Rambach, (Wald), in der Nähe des Steinbruchs. Auf dem Grundstück befindet sich ein Steinhaus sowie eine Gerätekammer. Hier können Sie Gegenstände lagern. Die Objekte sind renovierungsbedürftig! Das Grundstück weißt eine Steigung auf sodass Sie eine teilweise schöne Aussicht haben!!! Man gelangt mit dem Auto nur schwer zu dem Weg kurz vor dem Gartengrundstück! Nutzen Sie die Chance und werden neuer Eigentümer !!!
- Es ist kein Bauland und darf nicht bebaut werden!!! - Steinhaus - Gerätekammer - Steigungen - Das Grundstück ist mit Maschendraht eingezäunt - Ca. 2146m² - Man gelangt mit dem Auto nur schwer zu dem Weg kurz vor dem Gartengrundstück!
Das Gartengrundstück liegt in Wiesbaden-Rambach in Hessen. Wegbeschreibung: Zu Fuß gelangen Sie über einen Feldweg in die Einfahrt zu Ihrem Grundstück. Man gelangt mit dem Auto nur schwer zu dem Weg kurz vor dem Gartengrundstück! -ca. 26 Min zum Frankfurter Flughafen
Ansprechpartner: Herr Rolf Harle, Mobil: 0170 671 73 63 +++ vhi immobilien Erfahrung seit 1983 +++ JETZT auch in BERLIN !!!!!! Weitere Geschäftsstellen in Wiesbaden und Mainz. Ob Sie MIETEN oder KAUFEN, VERMIETEN oder VERKAUFEN möchten. Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie in und um WIESBADEN, MAINZ, BERLIN ! Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma van ham immobilien nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung. Für den Käufer fällt bei Kaufvertragsabschluss eine Provision in Höhe von 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen MwSt. an. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist van ham immobilien und deren Kooperationspartner vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Eingehung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden festzustellen und zu überprüfen. Zur Identitätsfeststellung ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Passes mittels einer Kopie/Foto festhalten. Das Geldwäschegesetz verpflichtet den Makler die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Weitere Immobilien: www.vhi-immobilien.de
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt vhi 12903 - vielen Dank!