Die Provisionsregelung entspricht den In § 656 a bis 656d des BGB geregelten Vorschriften.Wir werden nach der 1. Kontaktaufnahme eine schriftliche Bestätigung von Ihnen benötigen aus der hervorgeht, dass Sie hiermit einverstanden sind und diesbezüglich mit uns eine schriftliche Vereinbarung treffen.
Diese sehr schön geschnittene Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in Rüsselsheim Hassloch Nord. Das Tageslichtbad ist mit einer Wanne und einer Dusche ausgestattet. Eine Einbauküche verbleibt in der Wohnung und ist, wie auch der Tiefgaragenstellplatz im Kaufpreis bereits enthalten. Zur gemeinschaftlichen Nutzung steht ein Waschkeller mit eigenen Anschlüssen zur Verfügung.
- Kabelanschluss - Fliesen - Tageslichtbad mit Wanne und Dusche - Küche mit Einbauküche - Balkon (zu 50% in der Wohnfläche enthalten) - 1 Kfz.-Stellplatz in der Tiefgarage - sep. Wasch- und Trockenraum im Keller - sep. Fahrradkeller - Hausmeisterservice mit Reinigung und Winterdienst etc.
Rüsselsheim mit seinen über 65.000 Einwohnern und der Lage inmitten des Rhein-Main-Gebietes verfügt über eine sehr gute Infrastruktur, Kulturelle und Vereinsangebote, eine Klinik, Schulen, ein Theater, Naherholungsgebiete, 4 Bundesautobahnanschlüsse, die Anbindung in den Rhein-Main-Verkehrsverbund, regionale und überregionale Busverbindungen. Die Großstädte Frankfurt, der Rhein-Main-Flughafen, Darmstadt, Wiesbaden und Mainz sind von hier in weniger als 30 Minuten erreichbar.
Seit fast 30 Jahren sind wir für unsere Kunden am Immobilienmarkt in vielfältiger Weise tätig. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, ob es um die hier ausgesuchte Immobilie, den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht, wir sind gerne für Sie da! Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars mit meinem Namen, sowie meiner Rufnummer stimme ich einer Kontaktaufnahme zu. Die Angaben beruhen im Wesentlichen auf Aussagen des Eigentümers, für deren Richtigkeit die Firma Windorf Immobilien, keine Gewähr übernimmt. Die beschriebenen Eigenschaften bzw. Preis- oder Nebenkostenangaben werden erst durch Schriftform bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages rechtsverbindlich.
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