Sie können den zentral gelegenen Friseursalon gegen eine Abstandzahlung übernehmen und in das Mietverhältnis mit dem Vermieter eintreten. Es handelt sich um ein laufendes Geschäft mit starker/m Kundenfrequenz und Kundenstamm. Der Friseursalon liegt zentral in der Mainzer Altstadt und verfügt über ca.180 m² Nutzfläche, die auf zwei Räumlichkeiten aufgeteilt ist. Eine WC-Anlage sowie ein Behinderten-WC und die Einbauküche runden die Gesamtfläche ab. Die Ladenfläche ist teils laminiert und teils gefliest. Der Salon bietet ein modernes gepflegtes Interieur und bringt alle relevanten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb mit. Das Interieur beinhaltet u.a. Ledersesseln, Friseurtischen, drei Waschbecken und eine Musikanlage sowie ein professionelles Überwachungssystem. Die monatlichen Nebenkosten liegen bei 400,00 EUR und müssen von dem Mieter getragen werden. Die Höhe der Abstandzahlung und weitere Infos gerne auf Anfrage!!!!
Der zentrale Friseursalon bietet folgende Ausstattung: - Empfangsbereich - Zwei Räumlichkeiten als Kunden- und Arbeitsbereich - Küche mit EBK. - WC-Anlage - Behinderten-WC - Drei Waschbecken - Edle hochwertige Leuchtkörper - Hochwertige Möbelgarnitur - Sechs Tische mit Spiegel und Friseurwerkzeugen - Musikanlage - Überwachungssystem - u.v.m. Energieausweis: Verbrauchsausweis, 196,00 kWh(m².a.), Gas, F , BJ.1983
Die Mainzer Altstadt ist geprägt von ihrer bewegten Geschichte. Sie wird sichtbar beim Anblick des mittelalterlichen Doms, der alten Patrizierhäusern, des Kurfürstlichen Schlosses, der verwinkelten Gassen oder auch dem Staatstheater. In mitten diesen Sehenswürdigkeiten liegt die Gymnasiumstraße. In unmittelbarer Umgebung befindet sich der Hauptbahnhof, sowie die Bahnstation Römisches Theater und einige Bushaltestellen.
Ihr Ansprechpartner: Iraj Didar Tel.: 0174- 970 709 8 Doppeltätigkeit nach § 656c BGB: Es handelt sich um Einfamilienhaus (ggf. mit untergeordneter zweiter Wohnung) oder eine Eigentumswohnung und Käufer ist Verbraucher; Die Käuferprovision beträgt vom Käufer 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Kaufpreis und ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Wir haben mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen (Maklervertrag nach § 656c BGB) Doppeltätigkeit nach § 656c BGB: Es handelt sich um Kein Einfamilienhaus (ggf. mit untergeordneter zweiter Wohnung) oder keine Eigentumswohnung, sondern z.B. um ein Mehrfamilienhaus, ein Gewerbeobjekt, Kapitalobjekt usw. gilt gilt eine andere Provisionsvereinbarung/ oder folgendes; Um Ihre Anfragen zeitnah bearbeiten zu können, bitten wir um vollständige Angaben im Kontaktformular. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder vom Auftraggeber stammenden Angaben und alle der Firma van ham immobilien nicht bekannten Umstände übernehmen wir keine Haftung. Gemeinsam schonen wir Ihre und unsere Gesundheit und dabei beachten wir die folgende Maßnahmen: Händeschütteln vermeiden Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Hände aus dem Gesicht fernhalten Regelmäßiges und gründliches Hände waschen Mind. 1,5 Meter Abstand halten Beim Husten oder Niesen sich bedeckt halten und dabei vorzugsweise ein Einwegtaschentuch verwenden GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist van ham immobilien und deren Kooperationspartner vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, vor Eingehung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Kunden festzustellen und zu überprüfen. Zur Identitätsfeststellung ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises oder Passes mittels einer Kopie/Foto festhalten. Das Geldwäschegesetz verpflichtet den Makler die Kopien mindestens 5 Jahre aufzubewahren. +++ vhi immobilien Erfahrung seit 1983 +++ Unsere Niederlassungen in Wiesbaden und Mainz weitere Kooperationspartner-Büros in Berlin / Bad Ems / Koblenz / Hunsrück / Bayern / Unterfranken MIETEN oder KAUFEN, VERMIETEN oder VERKAUFEN. Hier sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Weitere Angebote unter: www.vhi-immobilien.de
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