Mietrecht: Ein angekündigter Sachverständiger darf die Wohnung betreten

Hat ein Vermieter vor, die Miete für eine Doppelhaushälfte zu erhöhen, so müssen die Mieter des Hauses – gab es eine entsprechende Ankündigung – einem Sachverständigen Zutritt zur Wohnung gewähren, der sich über die Ausstattung und den Erhaltungszustand der Wohnung ein Bild machen will, damit der Vermieter später die Miete anpassen kann. Der Mieter kann nicht argumentieren, dass die ortsübliche Miete auch anhand der Lage des Hauses und mit einer Ansicht von außen zu ermitteln sei. Ihn treffe eine vertragliche Nebenpflicht, dem Vermieter nach Ankündigung den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten
sachlichen Grund gibt. Und ein solcher lag hier vor.
(BGH, VIII ZR 77/23)

Stephan Trautmann
Trautmann-Immobilien e.K.
info@trautmannimmobilien.de
www.trautmannimmobilien.de
06132–79 09 70
Grundstraße 85a
55218 Ingelheim


Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.