Informationen zum Nachbarrecht - Die Zerstörung von Bäumen

Nachbarn streiten sich oft über den Wuchs einzelner Bäume oder Hecken. Der Klassiker: ein Baum in Grenznähe ist entweder zu dicht am eigenen Grundstück und verursacht Beschattung, oder aber einzelne Zweige ragen in das eigene Grundstück hinein.

Greift der sich gestört fühlende Nachbar dann zur Selbsthilfe, und fällt einzelne Bäume oder Hecken, gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt Az.: 9 U 35/23 folgendes:

  1. Auf dem nachbarlichen Grundstück dürfen nicht eigenmächtig Bäume oder Hecken gefällt werden. Dem Nachbar muss der zerstörte Baum ersetzt werden. Bei alten Bäumen gilt jedoch, dass nicht ein gleichartiger (mehrjähriger) Baum wieder gepflanzt werden muss, sondern ein junger Baum ausreichend ist.
  2. Es muss dann festgestellt werden, ob durch die Neubepflanzung mit dem jungen Baum und Verlust des mehrjährigen Baumes ein Wertverlust des nachbarlichen Grundstückes zu verzeichnen ist. Falls ja, ist dieser auszugleichen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Falk Ostmann

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