Bei Immobilienvermittlungen fällt häufig eine Maklerprovision an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese von der Steuer abgesetzt werden.
Für Mieter fällt die Maklerprovision nur dann an, wenn der Mieter selbst den Makler beauftragt. Ist dies der Fall, kann die Provision jedoch nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfinden muss.
Sind Sie Vermieter einer Immobilie, müssen Sie die Maklerprovision komplett selbst bezahlen. Die Kosten können Sie jedoch voll von der Steuer absetzen, da diese als Werbungskosten gelten.
Kaufen Sie eine Immobilie, dann ist es für die Steuerabsetzung entscheidend, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten.
Bewohnen Sie die Wohnung oder das Haus selbst, können Sie die Maklerprovision nicht von der Steuer absetzen. Vermieten Sie die Immobilie, können Sie die Provision für den Makler bei den Anschaffungskosten steuerlich absetzen.
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Ben Taieb
BTI Immobilien Darmstadt
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