Streitfalle Betriebskostenabrechnungen im Mietverhältnis

Viele haben sicherlich gemerkt, dass die Kosten des alltäglichen Lebens gestiegen sind. So ist es nicht verwunderlich, dass auch die von Mietern zu zahlenden Nebenkosten gestiegen sind. Es ist mehr als verständlich, dass dies eine finanzielle Belastung darstellt. Umso wichtiger ist es daher, nachvollziehbare Nebenkostenabrechnungen als Vermieter zu erstellen. Hierbei wird sich immer an dem orientiert, was mit dem Mietvertrag vereinbart wurde, so dass ein Mieter die Abrechnung leicht verständlich prüfen kann. Dennoch kann es zu Streitigkeiten kommen: Mieter fordern dann meist, dass man ihnen alle Nachweise übersendet. Zwar haben Mieter einen Anspruch auf Einsicht - nicht aber auf Übersendung. Nur im Fall einer unzumutbaren Entfernung muss einem Mieter entgegengekommen werden. Der Vermieter darf selbst dann noch bestimmen, dass die Belegeinsicht innerhalb der Gemeinde der Mietsache erfolgt und nicht beim Mieter selbst. Wie die Belege aussehen müssen, ist gesetzlich nicht definiert - so lange die abgerechneten
Posten nachvollziehbar sind. Hier können auch Verträge mit Vertragspartnern ausreichen, sofern die abgerechneten Beträge mit den vertraglich vereinbarten Kosten deckungsgleich sind. Lediglich wenn Teilbeträge auf Mieter umgelegt werden sollen, sind Einzelnachweise bspw. zu Arbeitsstunden etc. vorzulegen. Ein Mieter darf folglich nicht „zu viel“ verlangen.

mitgeteilt von Falk Ostmann
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

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