Bildet sich in einer Wohnung Schimmel, stellt sich die Frage wer für diesen verantwortlich ist und wer die Kosten für die Beseitigung trägt. Schimmel kann sowohl durch bauliche Mängel, als auch durch falsches Mietverhalten entstehen. Bei ersterem steht dem Mieter Anspruch auf Schadensersatz zu, bei letzterem kann er selbst vom Vermieter in die Haftung genommen werden.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet nachzuweisen, dass die Schimmelbildung aus der Sphäre des Mieters stammt. Schafft er dies, hat der Mieter die Möglichkeit den Gegenbeweis anzutreten. Wenn der Mieter also dann beweisen kann, dass er alles notwendige getan hat, um der Bildung von Schimmel entgegen zu wirken, und kein fehlerhaftes Lüftungsverhalten besteht, muss der Vermieter auf eigene Kosten den Schimmel beseitigen.
Tipp: Sorgen Sie als Mieter der Bildung von Schimmel durch richtiges Heizen und Belüften vor. Auch zu dicht an die Wand gestellte Möbel können die Bildung von Schimmel begünstigen. Wenn sich Schimmel zeigt, zahlen Sie die Miete nur noch unter Vorbehalt!
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Falk Ostmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht.
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