Repräsentatives Bürogebäude in Mainz-Hechtsheim Das im Jahr 2005 erbaute Bürogebäude bietet auf zwei Etagen insgesamt ca. 224 m² Nutzfläche und überzeugt durch eine helle und freundliche Gestaltung. Große, bodentiefe Fenster eröffnen den Blick auf den gepflegten, hinter dem Haus liegenden Garten – ein Rückzugsort für entspannte Pausen. Aufteilung: • Erdgeschoss: 2 Büros, ein großzügiger Besprechungsraum, Küche, WC sowie ein einladender Eingangsbereich, Terrasse. • Obergeschoss: 5 Büros, Balkon, klimatisierter Serverraum und ein modernes WC mit Dusche. Das Grundstück ist eingezäunt und bietet 6 Parkplätze direkt vor dem Gebäude.
Lage: Das Objekt liegt in Mainz-Hechtsheim, einem der modernsten und größten Gewerbegebiete der Region. Es überzeugt durch hervorragende Anbindung an die A60, den Mainzer Ring und den öffentlichen Nahverkehr. Bushaltestellen und Straßenbahnlinien sind fußläufig erreichbar, während der Mainzer Hauptbahnhof schnellen Anschluss an Nah- und Fernverkehr bietet. In der Nähe befinden sich zahlreiche Gastronomiebetriebe, die die Infrastruktur perfekt ergänzen. Fazit: Diese hochwertige Büroimmobilie in exzellenter Lage bietet ideale Voraussetzungen für Ihren Geschäftserfolg. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Provisionshinweis 3 Monatsnettomieten zzgl. MwSt. Die Mieterprovision ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Mietvertrages. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Jung und Kern Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt JK 1569 (1/59) - vielen Dank!