Es handelt sich um ein modernes, gepflegtes Reihenhaus mit 2 Wohneinheiten, die bei Bedarf durch einen Durchbruch im EG zusammengelegt werden könnten. 1. Einheit mit ca. 135 qm Wohnfläche: Im EG befinden sich ein großzügiges Wohn-Esszimmer mit Fernsicht, Küche, Diele und Gäste-WC. Zugang zum Garten erfolgt über eine Wendeltreppe. Im Hanggeschoss stehen 2 - 3 Schlafzimmer, Bad, Terrasse und Garten zur Verfügung. 2. Einheit mit ca. 75 qm Wohnfläche: Die Dachgeschoßwohnung verfügt über einen separaten Eingang. Die Wohnung verfügt im unteren Bereich über eine Diele, Wohnzimmer mit Loggia, offene Küche, Balkon, Wannenbad und Schlafzimmer. Im Spitzboden befindet sich ein großzügiges Studio Die Wohnung im OG ist zur Zeit noch vermietet Bilder von der DG-Wohnung folgen in Kürze. Beide Wohneinheiten sind vermietet. Zwei Garagen können auf Wunsch erworben werden (Kaufpreis je Garage € 14.000,00).
- 2 Wohneinheiten, bei Bedarf auch als eine Wohneinheit nutzbar - ca. 210 m² Wohnfläche - 6 - 7 Zimmer - 2 Bäder, 1 Gäste WC - Beheizung mit Fernwärme mit Solartechnik für Warmwasser - Fußbodenheizung - helle Fliesen - Laminat - Garten - auf Wunsch Garage (Kaufpreis je Garage € 15.000,00).
Nieder-Olm ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und liegt etwa zehn Kilometer südlich der Stadt Mainz im Herzen von Rheinhessen und hat in der Region die Funktion eines Mittelzentrums. Nieder-Olm verfügt über mehr als 10000 Einwohner mit steigender Tendenz. Nieder-Olm verfügt über Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und eine gute Autobahnanbindung zur A 63.
Wir bitten Sie, bei Ihrer Anfrage die VOLLSTÄNDIGE Adresse und Telefonnummer anzugeben, da wir diese Angaben aus rechtlichen Nachweisgründen festhalten müssen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollten die Angaben nicht vollständig sein, können wir Ihnen leider nicht die gewünschten Unterlagen zukommen lassen. Der Versand erfolgt vorzugsweise per E-Mail. Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
C & W Immobilien GmbH
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt 6384#PXb3f - vielen Dank!