Ein wirklich besonderes Angebot. Sie erwerben ein historisches Gebäude mitten im Ortskern von Bodenheim. Die alte Hofraite wird grundlegend saniert und neu aufgebaut. Sie betreten das Haupthaus und erreichen von dem großzügigen, zentral gelegenen Treppenhaus alle Räume. Lassen Sie sich von den anliegenden Fotos inspirieren die in verschiedenen Referenzobjekten bereits verwirklicht wurden. Die Nebengebäude werden zurückgebaut, um Platz zu schaffen für einen sonnenhellen Hofgarten, der Ihnen Sicherheit und Ruhe gibt. Modern sind die Ausstattung und die Aufteilung. Unter Berücksichtigung der alten Werkstoffe und der ursprünglichen Gebäudestruktur, wird das Gebäude heutigen Bedürfnissen entsprechend neu entstehen. So wird die Ausstattung mit modernster und umweltfreundlicher Technik realisiert ohne dass das Ambiente verloren geht. Der Eigentümer, der Wert legt auf eine Immobilie mit Ambiente und Qualität, bei der sich das Wohnen durch eine hohe Steuerabschreibung doppelt rechnet, wird hier begeistert sein. Besonders erwähnenswert ist die Förderung und die steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten eines Gebäudes im Sanierungsgebiet von Bodenheim. Der Kaufpreis bezieht sich auf das komplett sanierte Gebäude incl. Grundstück und angelegtem Hof mit 2 Stellplätzen im Carport. Lassen Sie sich die Vorteile dieser Immobilie von unseren Beratern genau aufzeigen.
Wohnen im idyllischen Bodenheim *hochwertige grundsolide Bauausführung *Tonziegeldach *ebenerdiger Zugang *moderne zeitgemäße Ausstattung *Parkettböden *Sonnenterrasse *offene Küche mit großzügigem Wohnbereich *Natursteinbad, barrierefrei mit bodengleicher Dusche *SAT-TV-Anschluss *Video Sprechanlage *Leben in historischer Hofanlage
Die ausgeprägte Freundlichkeit seiner Bevölkerung und der seit Jahrhunderten betriebene Weinbau ziehen über das Jahr viele Besucher in diesen Ort. Es sind die vielen Liebenswürdigkeiten, die einem täglich begegnen. Die Beschaulichkeit und Heimeligkeit der Hofromantik in den hier ansässigen Lokalitäten lässt bei vielen den Wunsch wachsen hier auch Ihren Lebensmittelpunkt zu suchen. Bodenheim hat seine dörfliche Struktur bewahrt und liegt doch direkt vor den Toren einer der größten Ballungsräume Europas und nur 4 km südlich der Landeshauptstadt Mainz. Hervorragend angebunden durch die B9 als Autobahnzubringer ist der Pendler in 20 Minuten am Flughafen von Frankfurt. Die Schulkinder benutzen den Zug und werden sicher in 10 Minuten zu den weiterführenden Schulen in Mainz oder Oppenheim befördert. Die Kleinsten bleiben im Ort. Mit Krabbelgruppen, drei Kindergärten und der ansässigen Grundschule ist der Ort gut ausgestattet. In Bodenheim findet man vielfältige Einkaufsmöglichkeiten - Bäckereien, Metzgereien, vier Lebensmittelketten, diverse Facheinzelhändler, Apotheken, Banken, Friseure, Masseure und Ärzte sind hier direkt im Ort ansässig. Eine breite Palette von Freizeitaktivitäten wird durch ein aktives Vereinsleben geboten. Mit Musik, Sport und Bildung findet jeder etwas. Tennis, Badminton, Fußball, Reiten, Fitness, Skigymnastik, Skaten, Angeln, Radeln und vieles Andere ist in Bodenheim kein Fremdwort.
Steuervorteile für Selbstnutzer Im Kaufvertrag einer Immobilie im Sanierungsgebiet wird der Kaufpreis in verschiedene Positionen unterteilt. Den Löwenanteil machen die sog. Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten aus. Bei diesem Gebäude im Sanierungsgebiet wird ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen, der einen Sanierungsaufwand von über € 800.000,- ausweist. Der Rest entfällt auf die Altbausubstanz und das Grundstück. Die Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten kann ein Kapitalanleger über 12 Jahre verteilt vollständig vom zu versteuernden Einkommen absetzen: acht Jahre lang mit jeweils neun und weitere vier Jahren lang mit jeweils sieben Prozent (§ 7 i EStG). Zusätzlich kann er den Wert der Altbausubstanz mit jährlich 2 bzw. 2,5 Prozent (Standard-AfA je nach Alter des Gebäudes) abschreiben. Das Grundstück selbst kann nicht abgeschrieben werden. Eigennutzer können insgesamt 90 % der Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten zehn Jahre lang jeweils neun Prozent steuerlich geltend machen (§ 10 f EStG). Die Abnutzung der Altbausubstanz kann bei einer selbstgenutzten Immobilie allerdings nicht abgeschrieben werden. Nur Ihr Steuerberater kann Ihnen hierzu verbindliche und zutreffende Auskünfte erteilen.
von Bierbrauer zu Brennstein Immobilien GmbH
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