Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus in Rüsselsheim-Königstädten. Die Wohnfläche im 3. Obergeschoss beträgt ca. 68 m², über eine Wendeltreppe gelangt man in den ausgebauten Speicher. Die Grundfläche beträgt hier nochmals etwa 49 m². Abzüglich der Dachschrägen beträgt für Wohnfläche ca. 35 m². Somit beträgt die nutzbare Fläche ca. 117 m². Wichtiger Hinweis: Aufgrund des fehlenden Fluchtweges dürfen die Flächen im ausgebauten Speicher nicht als Schlafraum genutzt werden. In der Wohnung verbleibt eine Einbauküche, diese ist im Kaufpreis enthalten.
Fliesen und Laminat, Kunststoff-Isofenster, 2 Tageslichtbäder mit Dusche und Wanne , offene Küche mit Einbauküche, westlich ausgerichtete Loggia, Abstellraum in der Wohnung, sep. Abstellraum im Keller, Wasch- und Trockenraum im Keller, sep. Fahrradkeller, Tiefgaragenstellplatz vorhanden, Hausmeisterservice, Aufzug, etc.
Rüsselsheim befindet sich in sehr gute Lage inmitten des Rhein-Main-Gebietes mit optimalen Verkehrsanbindungen nach Mainz, Wiesbaden, Flughafen Frankfurt, Darmstadt, Frankfurt sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den Rhein-Main-Verkehrsverbund als auch durch eine der 4 vorhandenen Bundesautobahnanschlüsse. Im östlichen Teil von Rüsselsheim nur 3 Kilometer von der BAB Abfahrt Rüsselsheim Mitte in der Frankfurter/Darmstädter Richtung und etwa ebenfalls 3 Kilometer zur Anbindung Königstädten/Gewerbegebiete Hasengrund bzw. Blauer See mit Anbindung Richtung Mainz und Wiesbaden befindet sich die Immobilie.
Seit über 30 Jahren sind wir für unsere Kunden am Immobilienmarkt in vielfältiger Weise tätig. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, ob es um die hier ausgesuchte Immobilie, den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie geht, wir sind gerne für Sie da! Durch das Ausfüllen des Kontaktformulars mit meinem Namen, sowie meiner Rufnummer stimme ich einer Kontaktaufnahme zu. Die Angaben beruhen im Wesentlichen auf Aussagen des Eigentümers, für deren Richtigkeit die Firma Windorf Immobilien, keine Gewähr übernimmt. Die beschriebenen Eigenschaften bzw. Preis- oder Nebenkostenangaben werden erst durch Schriftform bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages rechtsverbindlich.
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