195.000,00 €
440
m2
90574 Roßtal
Immobilientyp: Grundstück
800.000,00 €
1.555
m2
90574 Roßtal
Immobilientyp: Grundstück
Das großzügige Grundstück liegt direkt gegenüber der S-Bahn-Haltestelle in Roßtal-Raitersaich. Laut Fahrplan ist man in ca. 15 Minuten am Hauptbahnhof in Nürnberg. Die Züge fahren im halbstundentakt. Momentan steht noch ein unbeheiztes
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Einfamilienhaus mit dem Baujahr 1948 auf dem Grundstück, das abgerissen werden muss. Die Doppelgarage kann man entweder integrieren oder auch abreißen. Aufgrund der Grundstücksgröße von 1.555 m² könnten zwei Mehrfamilienhäuser oder 4 Doppelhaushälften errichtet werden. Eine Bebauung ist nach §34 BauGB möglich.
249.500,00 €
510
m2
90574 Roßtal
Immobilientyp: Grundstück
Das herrliche Baugrundstück liegt eingebettet im mittelfränkischen Hügelland und besticht durch eine ruhige, ländliche Umgebung. Das Grundstück ist erschlossen. Es ist umgeben von Ein/Zweifamilienhäusern. In Raitersaich wird den
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Grundstücksbesitzern zum größten Teil einer Bebauung nach ihren Vorstellungen in Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt stattgegeben. Auf dem Grundstück sind 2 WOHNEINHEITEN genehmigt. Es besteht kein Bauzwang. Das Grundstück ist interessant Für PRIVATE BAUHERREN oder für Bauträger. Art der baulichen Nutzung: Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird Allgemeines Wohngebiet (WA.§4 BauNVO) festgesetzt. Maß und bauliche Nutzung: Die zulässige Bebauung beträgt innerhalb des WA 2 Vollgeschosse. GRZ 0,30 / GFZ 060
400.000,00 €
1.000
m2
90574 Roßtal
Immobilientyp: Grundstück
Bauplatz am Ortsrand von Oedenreuth, unverbaubare Lage, evtl. teilbar in 2 x 500 qm, provisionsfrei
Passende Immobilien in der Umgebung von Roßtal:
Quelle:
www.immowelt.de
619.000,00 €
783
m2
90513 Zirndorf
Immobilientyp: Grundstück
Bei diesem ca. 783m² großen Grundstück handelt es sich um ein, in einer Sackgasse gelegen, gut geschnittenes Grundstück, welches sich in einer gewachsenen Wohnlage befindet. Das Grundstück ist laut Kataster noch eine Grünfläche und somit eines
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der letzten bebaubaren Grundstücke im südlichen Teil von Weiherhof. Mit Antrag auf Baugenehmigung ist die Umwidmung auf Wohnbebauung des Grundstückes erforderlich. Ein Bebauungsplan existiert hier nicht, daher ist ein Bauvorhaben gemäß §34 BauGB zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Aufgrund dieses Einfügungsgebots ist ein Satteldach auch mit flacher Dachneigung (evtl. Toskanischer Baustil) und 2 Vollgeschossen zulässig. Eine Bauvoranfrage wurde noch nicht eingereicht! Das Grundstück verfügt über keinen Altbestand, wodurch es sofort und ohne Abrisskosten bebaut wer