Der Entwurf des sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetzes liegt mittlerweile vor und kann auf der Webseite des Bundesjustizministeriums eingesehen werden. Durch das Gesetz soll es ermöglicht werden, dass bei Neubauten von den sogenannten anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden kann, ohne dass allein darin schon ein Mangel gesehen werden kann. Dadurch sollen Möglichkeiten geschaffen werden, den mittlerweile sehr komplexen und durch eine Unzahl von Normen, Richtlinien und Gesetzen bestimmten Bauprozess etwas zu entschlacken, zu vereinfachen und unbürokratischer zu machen. Vor allem sollen auf diesem Weg auch die horrenden Kosten reduziert werden. Derzeit liegen viele Hoffnungen der Immobilienwirtschaft auf dem Bautyp E, um der zusammengebrochenen Neubautätigkeit wieder Leben einzuhauchen. Es gibt allerdings auch schon Stimmen, die den Gebäudetyp E kritisch betrachten. So befürchtet der Bauherrenschutzbund 4 (BSB) eine Aufweichung erprobter Bauverfahren zulasten der Bauqualität und eine weitere Zunahme der ohnehin schon
hohen Mängelquote beim Bau. Besonders kritisch wird vom BSB gesehen, dass es zukünftig möglich sein soll, auf Normen und anerkannte Regeln der Technik zu verzichten, soweit diese nicht sicherheitsrelevant seien. Sicher ist, dass der Typ E eine Menge Arbeit für Gerichte bringen wird, bis die vage Begrifflichkeit des Gesetzes juristisch definiert sein wird. Was wird danach noch an Vereinfachung übrigbleiben?
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