Oft werden Wohnungen an nahe Angehörige vermietet. Viele Vermieter freuen sich, wenn die Kinder oder Eltern Interesse an der Anmietung der als Kapitalanlage erworbenen Wohnung haben. Empfehlenswert ist dabei immer der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages und nachvollziehbare Kontobewegungen, damit es nicht zu überflüssigen Diskussionen mit dem Finanzamt kommt. Oft werden Wohnungen an Verwandte zu verbilligten Konditionen vermietet. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Miethöhe mindestens bei 50 % der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Maßgeblich ist dabei die Warmmiete. Bis 2021 lag die einzuhaltende Miete sogar bei mindestens 66 %. Liegt die Miethöhe darunter, ist ein anteiliger Abzug der Werbungskosten für die Wohnung vorzunehmen. Man kann dann die Kosten der Vermietung, insbesondere den Instandhaltungs– und Renovierungsaufwand, für die Wohnung nicht mehr vollständig steuerlich geltend machen. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann dem Mietspiegel entnommen werden, der in Mainz recht aktuell und gut qualifiziert vorliegt. Die Überprüfung, ob die Mietforderung noch im vorgeschriebenen Rahmen liegt, sollte regelmäßig erfolgen und die Miete ggf. angepasst werden, um die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten nicht zu verlieren. Beachten Sie die obigen Hinweise werden Sie auch bei einer verbilligten Vermietung an Angehörige viel Freude an Ihrer Anlageimmobilie haben.
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