… sorgt für einvernehmliche Lösungen zwischen Verbrauchern und immobilienwirtschaftlichen Unternehmen. Der Immobilienverband Deutschlands (IVD) ist der einzige Makler- und Verwalterverband, der so eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat. Den Ombudsmann gibt es seit 2008 und z. Z. heißt er Kai-Peter Breiholdt. Er fungiert als Vermittler und soll die Möglichkeit eröffnen, auch schon verfahrene Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD außergerichtlich beizulegen. Seit 2017 ist der Ombudsmann des IVD vom Bundesamt für Justiz als offizielle Schlichtungsstelle anerkannt. Wer weiß, wie kompliziert manche Rechtsfälle in Immobilienangelegenheiten sind, wie lange sie in Deutschland oft dauern und wieviel Geld sie kosten, wird die Möglichkeit einer Schlichtungsstelle, die überprüft, ob gegenüber dem Verbraucher alle fairen Regeln eingehalten wurden oder nicht, immer begrüßen. Dass die Einhaltung der vom Verband propagierte Regeln auch überprüft werden kann, nützt letztlich dem Ansehen des Verbandes genauso wie allen seinen Mitgliedern. Die Bereitschaft, die Entscheidung der Schlichtungsstelle anzuerkennen zeigt, dass man auch in Konfliktsituationen bereit ist, weiter miteinander zu sprechen – die wichtigste Voraussetzung, um letztlich den Konflikt ohne gerichtliche Hilfe aufzulösen. Die Mitgliedschaft im IVD ist damit ein Gütesiegel für Makler und Hausverwalter, das einen Vertrauensvorsprung vor der Konkurrenz verdient.
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