… kann bei einem Immobilienverkauf ein wesentlicher Kostenfaktor sein, der unbedingt vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit mit der Bank geklärt werden sollte. Der Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, wenn der Kredit vor Ablauf der Zinsbindungsfrist gekündigt wird. Der dadurch entstehende Zinsverlust der Bank muss nach BGB entschädigt werden. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich zusammen aus dem Zinsausfall, der möglichen Wiederanlageverluste
und den Kosten durch die Wiederanlage des Kapitals. Gegenrechnen lassen muss sich die Bank die eingesparten Risikokosten für den Kredit. Im Prinzip gibt es 2 unterschiedliche Berechnungsmethoden der Banken:
Aktiv–Aktiv–Methode: Die Vorfälligkeit errechnet sich aus der Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten
Zinsen und den aktuellen Marktzinsen.
Aktiv–Passiv–Methode: Die Vorfälligkeit errechnet sich aus der Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten Zinsen und der aktuellen Rendite von Bundesanleihen.
Bestehen Sie in den Gesprächen mit Ihrer Bank darauf, dass nur die tatsächlichen finanziellen Nachteile geltend gemacht werden und dass Sie eine transparente und nachvollziehbare Berechnung erhalten. Manchmal kann ein Kreditvertrag auch noch nach Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditinstitutes fehlerhaft war. Eine entsprechende Prüfung kann sich lohnen.
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