Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Die einfache Antwort: stets bei Vermietung oder Verkauf. Seit 2009 ist die Vorlage eines Energieausweises im Zuge eines Besichtigungstermins bei allen Wohn und Nichtwohngebäuden Pflicht. Kommen Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro
bestraft werden kann. Durch die Novelle der Energieeinsparverordnung, die am 01.05.2014 in Kraft getreten ist, muss der Energieeffizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige enthalten sein. Einfach kenntlich gemacht wird dies mit Hilfe einer Skala von A+ bis H. Beim Energieausweis wird zwischen dem Energieverbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Bei Immobilien, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, die kleiner als 5 Wohneinheiten sind und die nicht der damals neuen Wärmeschutzverordnung entsprachen, muss zwingend ein Bedarfsausweis erstellt werden, wenn bisher keine
energetische Sanierung erfolgte. Während der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Verbrauch von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden basiert, wird der Energiebedarf auf der Grundlage der physikalischen Eigenschaften der Bauteile ermittelt. Der Bedarfsausweis ist für alle Neubauten vorgeschrieben und obwohl Energieausweise grundsätzlich zehn Jahre gültig sind, können energetische Sanierungen, An- oder Umbauten dazu führen, dass die Ausstellung eines neuen Bedarfsausweises auch schon nach kürzerer Zeit notwendig wird. Die Regelungen hierzu finden sich im Gebäudeenergiegesetz, das am 01.11.2020 die alte Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Sollten sie einen Energieausweis benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Immobilienkfm. i.A. Leon Bauer
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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