Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist verabschiedet

Am Freitag, 08.09.23 wurde das GEG im Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet und es wird zum 01.01.2024 rechtskräftig werden. Welche Regeln gelten dann?
Grundsätzlich gilt, dass ab dem nächsten Jahr neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zunächst gilt diese Vorschrift aber nur für die Neubaugebiete. Für alle anderen Fälle gilt das Gesetz erst mit Abschluss der Wärmeplanungen der Gemeinden, also ab dem 30.06.2026 für Großstädte mit über 100.000 Einwohnern und ab dem 30.06.2028 für die kleineren. Gleichzeitig mit der Verabschiedung des GEG wurden die Änderungen im Fördersystem vorgestellt. Die Grundförderung für alle Hauseigentümer bei einem freiwilligen "klimafreundlichen" Heizungseinbau beträgt 30 % bei maximalen Investitionskosten von 30.000 €. Hinzu kommen weitere 30 %, für Eigentümer im selbstgenutzten Haus mit einem maximalen zu versteuernden Einkommen von 40.000 €. Ein weiterer Geschwindigkeitsbonus kann erhalten, wenn eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachspeicherheizung ersetzt wird. Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2028 alle drei Jahre um 3 %. Zudem ist die Kombination aller Förderungen auf max. 70 % oder 21.000 pro Haus oder Wohneinheit gedeckelt. So weit die Grundlagen des neuen GEG. Doch es gibt weiterhin ungelöste Themen. Mehr dazu in 14 Tagen.

Dipl.-Ing. Architekt Oliver Senger
SENGER Bau- und Immobilien-Consult
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