Das neue Telekommunikationsgesetz…

... bringt die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Das Nebenkostenprivileg den Kabelanschluss immer über die Nebenkosten oder das Hausgeld abrechnen zu können, findet zum 30.06.2024 ein Ende.

Bisher mussten Mieter die Kosten für einen vorhandenen Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung bezahlen, auch wenn sie diesen nicht genutzt haben. Das wird sich mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs zum 1. Juli ändern. Mieter haben dann das Recht andere Versorger, wie Streamingdienste, Antennen- oder Satellitenempfang zu wählen, ohne doppelt zahlen zu müssen. Die Verbraucherzentrale schätzt, dass sich durch die sinkende Verbraucherzahl die Kosten für den Kabelanschluss um zwei bis drei Euro pro Monat erhöhen können.

Eigentümergemeinschaften wird bis zum 30.06.2024 ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn sie Ihren Mehrnutzervertrag beenden wollen. Hierfür ist dann ein entsprechender Beschluss mit einfacher Mehrheit notwendig. Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht reagiert, dann läuft der bestehende Vertrag weiter und die Kosten werden, wie gehabt, über die Hausgeldabrechnung auf alle Miteigentümer umgelegt, allerdings können diese Kosten nicht mehr einfach auf den Mieter umgelegt werden. Wohnungseigentümer, die ihren Kabelanschluss weiterhin auf Mieter umlegen möchten, sollten dies mit dem Mieter besprechen und eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen.

Darüber hinaus sieht die Novelle des TKG auch vor, dass 60,00 C p.a. für den Glasfaserausbau als „Bereitstellungsentgelt“ für mindestens fünf Jahre auf Mieter umgelegt werden können.



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