Neuvermietung, Verkauf auch denkbar, einer äußerst schicken Gewerbeeinheit in ruhiger Vorortslage von Mainz-Bretzenheim mit 4 Pkw- Abstellplätzen unmittelbar vor dem Haus! Diese helle, im Jahr 2016 komplett generalsanierte Gewerbeeinheit befindet sich im Parterre eines gepflegten Wohn- und Geschäftshauses. Aktuell werden diese attraktiven Gewerberäume als Kundendienstbüro genutzt. Über den Hauptzugang erschließt sich ein Großraumbüro mit mehreren Arbeitsplätzen und einer Wartezone. Über diesen offenen Mietbereich erreichen Sie zur Vorder-, sowie auch zur Hofseite jeweils einen weiteren großzügigen Büroraum, geeignet für mehrere Arbeitsplätze, aktuelle Nutzung als Besprechungsraum 1 + 2. Außerdem zugehörig sind zwei hochwertige Sanitäreinrichtungen. Ferner ist ein Lagerkeller im UG der Einheit zugeordnet. Insgesamt sind aktuell vier PKW-Abstellplätze auf dem Grundstück zur Anmietung. € 40,--/mtl. / Stück. Ideale Eignung für einen ruhigen Büro- und Verwaltungsbetrieb, ggf. als Praxisflächen. Weitere Details erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler in Mainz.
Kompletter Neuausbau der hellen Mieteinheit erfolgte in 2016 mit neuen Grundinstallationen, zwei moderne neue Sanitäreinrichtungen 3- Fach Isofenster mit elektr. Rolläden schicker Vinylboden in Holzoptik Wände Glattputz, weißer Farbanstrich Gaszentralheizung Weitere Details erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler in Mainz.
Diese Liegenschaft befindet sich in ruhiger Stadtrandlage im beliebten Vorort Mainz-Bretzenheim. Sehr gute öffentliche Anbindung und ideale Erreichbarkeit mit dem PKW. Das Objekt befindet sich in einer verkehrsberuhigten Anliegerstraße und parallel zu einer Hauptdurchgangsstraße (Hans-Böckler-Straße) gelegen. Im umliegenden Umfeld sind vorwiegend Gebäude wohnlicher Nutzung. Sämtliche Dinge des alltäglichen Bedarfs finden Sie im unmittelbaren Umfeld zur Liegenschaft. Haus eigene Stellplätze!
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Belehrungen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss des Maklervertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dieser Hinweis dient ausschließlich als Vorabinformation!
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf vrm-immo.de, Objekt 1077 - vielen Dank!