Vermietung einer erstklassigen Büroeinheit in perfekter Lage in unmittelbarer Nähe zum Mainzer Hauptbahnhof gelegen! Insgesamt umfasst dieses top moderne und äußerst schicke Bürogebäude rd. 5.675 m² gesamt vermietbare Bürofläche auf fünf Büroetagen. Die aktuell verfügbare helle und großzügige Mieteinheit mit rd. 354 m² (inkl. Nebenflächen) befindet sich auf der zweiten Etage im Bauteil C und wird über das repräsentative Foyer im Erdgeschoss und über den modernen Personenaufzug nebst geräumigen Treppenhaus auf die Etage erschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Untervermietung einer Teilfläche des Gesamtgeschosses. Die Einheit ist in sich eigenständig und abgeschlossen, teilt sich jedoch die modernen Sanitäreinrichtungen zukünftig mit dem Hauptmieter = Unter-Vermieter dieser Etage. Die Flächenaufteilung im Mietbereich ist eine Mischung aus Einzelräumen unterschiedlicher Größe und offener Raumstrukturen. Eine hochwertige Teeküche ist als offener "Meetingpoint" im mittleren Flurbereich der Einheit sehr ansprechend verbaut. Eine Objektbesichtigung vor Ort kann jederzeit nach vorheriger Terminabstimmung mit unserem Büro vorgenommen werden. Bezugstermin nach Absprache! Weitere Details auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler!
-repräsentative Eingangsbereiche -barrierefreier Zugang -moderne Personenaufzüge -außenliegender elektrischer Sonnenschutz -Glasfaseranschluss -Kühlung raumweise steuerbar -bodentiefe Fenster -CAT-7 Verkabelung, Hohlraumböden - teilweise Sichtbetondecken, teilweise abgehängt zur Schallkompetenz - Teeküche - moderne Sanitäreinrichtiungen -Fahrradabstellplätze Weitere Details auf Anfrage bei Ihrem Gewerbemakler!
Das "Sichtwerk" liegt in unmittelbarer Nähe zum Mainzer Hauptbahnhof an der Mombacher Straße, ist somit äußerst verkehrsgünstig gelegen und bietet ideale Anbindung über den öffentlichen Nahverkehr und beste Zufahrtswege mit dem PKW.
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss des Maklervertrages und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Dieser Hinweis dient ausschließlich als Vorabinformation!
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